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Sind Krypto Wallets (in der EU) bald verboten? Alles was du darüber wissen musst

Am 31. März 2022 haben zwei Ausschüsse des Europäischen Parlamentes im Entwurf mehrheitlich für eine erhebliche Einschränkung von selbstgenutzten Krypto Wallets gestimmt.

Aber kommen diese Einschränkungen auch einem praktischen Verbot von privaten Krypto Wallets gleich? Welche Auswirkungen haben diese Einschränkungen auf die europäische Wirtschaft? Und vor allem: Was bedeuten diese geplanten Regularien für dich und deine zukünftige Geldanlage?

Die Antworten auf diese Fragen erfährst du in diesem Artikel.

Los geht’s!


Wichtiger Hinweis: Die Inhalte in diesem Artikel stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Kryptowährungen oder sonstiger digitaler Wertgegenstände dar, sondern geben lediglich die Meinung des Autors wieder. Informiere dich immer eigenständig und hole bei Bedarf fachliche Unterstützung zu rechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen ein. Investiere nie mehr, als du bereit bist zu verlieren. Die vollständigen rechtlichen Hinweise findest du im Impressum (Link).


Kommt ein Verbot von Krypto Wallets? Das sind die Hintergründe

In der Vergangenheit glich die Welt der Kryptowährungen und Blockchains eher dem Wilden Westen. Neuartige Kryptowährungen und Projekte schossen aus dem Boden. Und ermöglichten so technologische Innovationen und unwirkliche Renditen in atemberaubender Geschwindigkeit – aber ebneten auch den Weg für Betrüger*innen und technische Unsicherheiten aller Art.

Doch seit einiger Zeit verlassen die Kryptowährungen ihren experimentellen Status und bewegen sich – langsam aber sicher – in die Mitte der Gesellschaft.

So verzeichnet die wachsende Zahl der Kryptobörsen mehr und mehr Nutzer*innen und immer größere Umsätze. Auch konventionelle Banken springen auf den Zug auf. Und versuchen Ihren Kund*innen Zugang zu Kryptowährungen und ähnlichen Anlageklassen zu ermöglichen.

Wenig erstaunlich also, dass das auch die Bankenaufsichten und die Regulierung auf den Plan ruft. Und das ist grundsätzlich eine gute Sache.

Denn nur ein sauberes Regelwerk kann Geldwäsche unterbinden, Betrug verhindern und Konsument*innen und Investor*innen schützen. Und somit die Kryptowährungen und Blockchain Projekte aus der Schmuddelecke holen, in die sie lange – in den weitesten Teilen zu Unrecht und aus mangelndem Verständnis – gesteckt wurden.

Gute Regulierung zu betreiben ist deshalb ungemein wichtig. Und mindestens genauso schwer umzusetzen.

Denn solche Regeln sollen klare Rahmenbedingungen setzen und kriminelles Handeln verhindern. Trotzdem sollen diese Regeln die Technologie in kein zu starres Korsett zwängen. Die zarte Pflanze des technologischen Fortschrittes und der Innovation dürfen nicht im Keime erstickt werden.

Geplante Regulierung von Krypto Wallets: Was war passiert?

Bereits seit dem Jahr 2020 beschäftigt sich das Europäische Parlament mit möglichen Regulierungsansätzen der Krypto Märkte in der Europäischen Union. Unter der Abkürzung „MiCA“ (Markets in Crypto-Assets) soll ein Regelwerk geschaffen werden, das die Behandlung von Kryptowährungen und verwandten Services klärt.

Die ursprünglichen Entwürfe wurden dabei von der Krypto Community noch vor etwa fünf Monaten sehr positiv aufgenommen.

Doch erst kürzlich verschärfte sich der Ton, als ein Verbot des energiehungrigen Konsensmechanismus „Proof-of-Work“ (PoW) zur Abstimmung stand. Ein solches Verbote hätte beispielsweise das Mining von Bitcoins – zumindest in der Europäischen Union – de facto verboten. Auch, wenn das Mining von Bitcoin aufgrund der Strompreise im internationalen Vergleich ohnehin so gut wie nicht in Europa stattfindet.

Auch wenn dieses Verbot noch gekippt wurde: Am 31. März 2022 stimmten die zwei Ausschüsse des Europäischen Parlamentes

  • „ECON“ (Ausschuss für Wirtschaft und Währung) und
  • „LIBE“ (Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres)

mit 62 zu 51 Stimmen für die Vorlage eines Gesetzes, das die Nutzung von privaten Krypto Wallets erheblich einschränken würde.

9/ Compromise E. Same pattern.

Renew & ECR partly split on these two critical compromises. Rest along the party lines. pic.twitter.com/ZjYSnWS4nK

— Patrick Hansen (@paddi_hansen) March 31, 2022

Aber worum geht es bei diesem Gesetzesentwurf genau?

Kern dieser Gesetzesvorlage ist dabei im Wesentlichen der folgende: Bisher kannst du ein privates Wallet jederzeit einrichten und ohne spezielle Erlaubnis betreiben.

Beispielsweise kannst du mit wenigen Klicks die kostenlose Browsererweiterung „Metamask“ installieren. Damit besitzt du unmittelbar ein digitales (Software-) Wallet für die Ethereum Blockchain, mit dem du Kryptowährungen und NFTs aufbewahren oder versenden kannst. Und das ohne jegliche Registrierung.

Eine andere Alternative ist der Einsatz eines sogenannten „Hardware Wallets“, wie beispielsweise des Ledger Nano X, das ich selbst täglich nutze. Ein solches Hardware Wallet ist eine deutlich sicherere Variante im Vergleich zu einem Software Wallet. Es hilft dir, deine privaten Schlüssel zu deinem Krypto Vermögen mit deutlich erhöhter Sicherheit aufzubewahren.

Für ein optimales Setup ist außerdem die Verknüpfung deines Ledger Nano X mit deinem Metamask Software Wallet möglich.

Die Idee hinter diesen Nutzungsmöglichkeiten entspricht der Grundidee der Kryptowährungen: Nutzer*innen sind unabhängig von Banken, Institutionen und Staaten. Jede/r kann das öffentliche Blockchain Netzwerk frei verwenden und Transaktionen ohne Intermediär direkt an andere Personen senden.

Dabei macht es bisher keinen Unterschied, ob du mit einer solchen Transaktion Kryptowährungen an ein anderes Wallet, eine andere Person oder an eine Handelsplattform sendest.

Und genau das möchte der aktuelle Gesetzesentwurf einschränken.

Kannst du deine Wallets bald nur noch eingeschränkt nutzen?

Zunächst der wichtige Hinweis: Bei den angesprochenen Inhalten handelt es sich noch nicht um ein finales Gesetz. Viel eher wurde am 31. März für einen Entwurf gestimmt, der nun im sogenannten „Trilog“ aus Europäischem Parlament, Kommission und Rat über die nächsten Monate abschließend begutachtet und verhandelt wird.

Tatsächlich beginnen während ich das hier schreibe, am 28.04.2022, die Verhandlungen des Trilogs. Wenn du diesen Artikel also etwas später liest, können einige dieser Informationen vielleicht schon überholt sein oder sich geändert haben.

Dabei findest du den nach meiner Kenntnis aktuellsten Entwurf (Stand 28.04.2022) mit dem allgemeinen Titel TFR („Transfer of Funds“) unter diesem Link.

Welche kontroversen Forderungen sieht der Gesetzesentwurf vor?

Dieser in Teilen etwas schwer verständliche Entwurf enthält dabei im Wesentlichen zwei kontroverse Punkte, um die es im Trilog vermutlich auch verstärkt gehen dürfte – und die auch für dich wichtig sein könnten. Wie der Krypto Strategie Patrick Hansen auf Twitter schreibt, lauten einige dieser Forderungen:

1. Verifizierung der Eigentümer*innen von sogenannten „Unhosted Wallets“

Zunächst einmal lassen sich die hier erwähnten „Unhosted Wallets“ eigentlich besser als „Selbstgehostete Wallets“ beschreiben. Das sind Wallets, die der/die Eigentümer*in selbständig verwaltet und die nicht von einem Anbieter, wie beispielsweise einer Handelsplattform, bereitgestellt werden. Bespiele für solche unhosted Wallets sind Software Wallets wie das weiter oben beschriebene Metamask oder Hardware Wallets, wie das ebenfalls genannte Ledger Nano X.

Aber was bedeutet eine solche Verifizierung genau?

Sofern dieser Passus des Gesetzesentwurfes in ein echtes Gesetz übernommen wird, würde das das Folgende bedeuten: Stell dir vor, du besitzt ein eigenes Krypto Wallet, über das du deine Kryptowährungen sicherst und verwaltest. Und über das du hin und wieder Zahlungen oder andere Transaktionen durchführst.

Möchtest du nun davon einige Kryptowährungen auf eine Handelsplattform überweisen, um sie dort zu verkaufen, müsstest du dein Wallet zuvor bei dieser Handelsplattform registrieren.

Klar, der Handelsplattform bist du grundsätzlich zuvor auch schon bekannt. Denn geeignete Handelsplattformen arbeiten bereits heute schon nach dem „Know-Your-Customer“ (KYC) Prinzip, wonach du dich bei der Registrierung ausweisen musst. Also ähnlich, wie wenn du ein Bankkonto eröffnen möchtest.

Entsprechend des vorliegenden Gesetzesentwurfes müsstest du allerdings dein Wallet selbst nochmals bei der jeweiligen Handelsplattform registrieren. Auf diese Weise wüsste die Handelsplattform nicht nur wer du bist, sondern auch, dass ein ganz bestimmtes Wallet zu dir gehört.

Welche Probleme das für dich mit sich bringt, beschreibe ich etwas weiter unten.

2. Pflicht zum Reporting, wenn Eigentümer*innen von „Unhosted Wallets“ mehr als 1000 € auf eine Krypto Handelsplattform übertragen möchten

Dieser Teil des Gesetzesentwurfes ist schnell erklärt: Möchtest du von deinem selbstgehosteten („unhosted“) Wallet Geld auf eine Handelsplattform übertragen, ging das bisher problemlos: Einfach eine Blockchain Transaktion von deinem Wallet auf dein Konto bei deinem Anbieter senden – und kurze Zeit später waren die Kryptowährungen auf dem Dashboard deiner Handelsplattform zu sehen, wo du sie leicht verkaufen konntest.

Auch wenn Handelsplattformen, wie zum Beispiel Coinbase bereits heute Einzahlungs- und Auszahlungslimits aufweisen, sollen diese Einzahlungen stark eingeschränkt werden. Während die eigentliche Einzahlungshöhe durch den Gesetzesentwurf nicht direkt beschränkt wird, sollen Einzahlungen ab 1000 € zukünftig meldepflichtig sein.

3. Aufbau einer Blacklist durch die European Banking Authority (EBA)

Ziel des Europäischen Parlamentes ist es mit dem Gesetzesentwurf eine sogenannte Blacklist einzuführen, die bei der „European Banking Authority“ (EBA) gepflegt werden soll. Eine solche Blacklist ist ein Verzeichnis von bestimmten Krypto Adressen, die von der Interaktion mit Handelsplattformen ausgeschlossen werden. Solche ausgeschlossenen Adressen könnten zu Unternehmen gehören, die sich beispielsweise der Regulierung verweigern oder in Ländern angesiedelt sind, die vom Handel mit der EU ausgeschlossen werden sollen. Außerdem erwähnt der Gesetzesentwurf hierbei auch sogenannte „Mixer“ oder „Tumbler“. Das sind Anwendungen, die den Weg von Krypto Transaktionen verschleiern und damit eine größere Anonymität für die Nutzer*innen dieser Dienste herstellen.

Wie sinnvoll sind diese Gesetzesänderungen und was würden sie für dich bedeuten?

Wie zuvor schon erwähnt, handelt es sich aktuell noch um einen Gesetzesentwurf – der sicher allerdings nun schon in der letzten Phase der Überarbeitung befindet, bevor er zukünftig geltendes Recht werden könnte. 

Aber welche praktischen Auswirkungen hätte ein solches Gesetz auf dich?

Die wahrscheinlich größten Auswirkungen hätte ein solches Gesetz auf deine Nutzungsmöglichkeiten eines eigenen Wallets. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf wäre dein Wallet dann zwar nicht illegal. Du könntest solche Wallets weiterhin kaufen, besitzen, verwenden und deine Kryptowährungen darauf verwahren. Spätestens wenn du deine Kryptowährungen dann aber auf einer Kryptobörse verkaufen möchtest, müsstest du dein Wallet bei dieser Börse registrieren. Der Anbieter würde dann in seiner eigenen Datenbank vermerken, dass dir diese Wallet Adresse gehört.

Die Registrierung deines Wallets gefährdet deine Sicherheit

Und hier entsteht das für dich vielleicht schon größte Sicherheitsproblem: Wird dein bis dahin pseudonymes Wallet mit deinen persönlichen Daten in der Datenbank der Handelsplattform verknüpft, entsteht dabei ein sogenannter „Honeypot“ (zu deutsch: Honigtopf). Also ein lohnendes Ziel für Hacker und Kriminelle, die sehr wohl verstehen, dass diese Informationen dann existieren.Während dich bisher noch die Pseudonymität deines Wallets schützte, setzt dich die Verknüpfung dieser sensiblen Daten einer realen Gefahr aus. Wird die Datenbank deiner Handelsplattform gehackt – und das ist kein theoretisches Risiko, sondern in der Krypto Welt an der Tagesordnung – können Hacker nicht nur deinen Namen, deine Emailadresse, Telefonnummer und sogar deine Wohnanschrift in Erfahrung bringen. Außerdem wissen sie dann nicht nur grob, dass du Kryptowährungen besitzt.

Werden Nutzer*innen von Handelsplattformen zur Zielscheibe von Kriminellen?

Sie können dann auch detaillierten Einblick in dein Krypto Vermögen nehmen und öffentlich einsehen, welche und wie viele Kryptowährungen du besitzt und wann du an wen welche Überweisungen durchführst. Diese Fülle an Informationen produziert daher echte Sicherheitsrisiken, die sich in Zukunft nicht nur durch gezielte Hackerangriffe, sondern auch durch beispielsweise Erpressungen oder vielleicht sogar Entführungen zeigen dürfte.Kleine Anmerkung: Natürlich verwalten auch herkömmliche Banken die Informationen über dein Vermögen und deine persönlichen Daten. Aber: Werden die Systeme der Bank gehackt, erhalten die Hacker*innen im schlimmsten Fall eine Art Momentaufnahme. Schließt die Bank daraufhin die Sicherheitslücke werden die Hacker*innen meistens wieder ausgesperrt.Bei deinem Blockchain Wallet geht das nicht.Werden deine persönlichen Daten mit deinem Wallet verknüpft, kann ein/e Angreifer*in bis in alle Ewigkeit deine Transaktionen und Vermögensgegenstände einsehen. Und sie im schlimmsten Fall selbst dann verfolgen, wenn du sie auf ein neues Wallet überträgst.Waren Kryptowährungen in der Vergangenheit noch ein Spielzeug für Nerds und Randgruppen, dürften in Zukunft immer mehr und mehr Menschen Kryptowährungen besitzen. Warum das Europäische Parlament die persönliche Sicherheit seiner Bürger*innen auf diese Weise so fahrlässig gefährdet, ist daher schlicht unverständlich.

Ein weiterer Schritt zum/zur gläsernen Bürger*in

Auch die diskutierte Meldepflicht von Einzahlungen über 1000 € lässt aufhorchen: Während die Verhinderung von Geldwäsche selbstverständlich unterstützenswert ist, reiht sich die verhältnismäßig niedrige Meldegrenze in die Bestrebungen der Staaten ein, ihre Kontrolle auszuweiten. Denn bereits im Jahr 2020 wurde in Deutschland die Summe zum anonymen Kauf von Gold von 10.000 € auf 2.000 € reduziert.Auch wenn diese Maßnahmen also unter die lobenswerten Ziele zur Verhinderung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung fallen, hinterlässt der offensichtliche Wunsch nach dem/der gläsernen Bürger*in einen schalen Beigeschmack.

Was kannst du jetzt tun?

Zunächst einmal nicht viel. Die Entwicklung des aktuellen Trilogs wird zeigen, welche Inhalte des Gesetzesentwurfes tatsächlich in geltendes Recht überführt werden. Man darf vermuten, dass die Entscheidung des Trilogs irgendwann im Sommer 2022 fällt.Wie der Blockchain Spezialist Prof. Sandner erklärt, ist die diskutierte Regulierung hierbei als Verordnung geplant, anstatt als Richtlinie.

Dadurch dürfte die finale Entscheidung recht schnell in die nationalen Regelwerke überführt werden und muss dann nicht noch von jedem europäischen Staat abgesegnet werden. Weiterhin nimmt er an, dass die MiCA voraussichtlich in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres 2023 in Kraft tritt. Bis dahin bleibt uns also nicht viel anderes übrig, als die Diskussionen und Entscheidungen des Trilogs mitzuverfolgen. Sobald es wichtige Neuigkeiten in dieser Sache gibt, werde ich darüber berichten und diesen Artikel updaten.

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