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Krypto Steuer: 5 kluge Tipps für eine einfache Steuererklärung

Deine Krypto Steuererklärung des letzten Jahres war lang und kompliziert? Du suchst nach Möglichkeiten, damit deine nächste Krypto Steuererklärung einfacher wird?

Dann bist du hier genau richtig.

In diesem Beitrag zeige ich dir, wie du deine Handelsaktivitäten frühzeitig so planst, dass deine kommende Steuererklärung einfacher ausfällt. Und du so mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens hast.

Los geht’s!


Wichtiger Hinweis: Die Inhalte in diesem Artikel stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Kryptowährungen oder sonstiger digitaler Wertgegenstände dar, sondern geben lediglich die Meinung des Autors wieder. Informiere dich immer eigenständig und hole bei Bedarf fachliche Unterstützung zu rechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen ein. Investiere nie mehr, als du bereit bist zu verlieren. Die vollständigen rechtlichen Hinweise findest du im Impressum (Link).


Krypto Steuer: Vorbemerkung

Sie ist oft ungeliebt, aber mindestens genauso wichtig: Die Steuererklärung.

Während die steuerlichen Rahmenbedingungen bei konventionellen Geldanlagen meistens genau definiert und über lange Zeit erprobt sind, verhält sich das bei Kryptowährungen anders. So führt beispielsweise deine depotführende Bank die anfallenden Steuern auf Aktiengewinne im Normalfall automatisch an das Finanzamt ab.

Bei Kryptowährungen ist das nicht der Fall.

Gerade wenn du eine ausländische Handelsplattform nutzt, hast du daher besondere Mitwirkungspflichten. Außerdem gibt es viele Bereiche rund um das Thema Kryptowährungen, in denen die steuerliche Behandlung noch nicht abschließend geklärt ist.

Das ist deshalb der Fall, weil die technologische Entwicklung oft schneller voranschreitet als die zugehörige Gesetzgebung. Mining, Staking, Lending, Yield Farming, Liquidity Mining: Ständig bringt die Krypto Welt neue Möglichkeiten hervor, um Geld zu verdienen. Eine erste Übersicht zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen findest du beispielsweise im Blog der Kanzlei Winheller.

Je nach deiner persönlichen Situation und der von dir durchgeführten Handelsaktivitäten kann es also schnell unübersichtlich und kompliziert werden. Um dabei keine Fehler zu machen und um deine Steuerklärung sauber aufzusetzen, solltest du deine Strategie also in jedem Fall sorgfältig mit deinem/deiner Steuerberater*in planen.

Trotzdem gibt es einige grundlegende und eher allgemeine Handlungsweisen, die darüber entscheiden, ob deine Steuererklärung einfach oder kompliziert ausfällt. Im Folgenden findest du einige dieser Tipps, die du in deine Handelsplanung mit einbeziehen solltest.

Wichtig: Die hier dargestellten Tipps sind keine allgemeinen Empfehlungen, sondern beziehen sich speziell auf die Steuereinfachheit. Im Einzelfall kann es sogar Sinn machen, diese Tipps gezielt nicht zu beachten.

Nun aber zu den Tipps:

Tipp 1: Lieber wenige, dafür größere Transaktionen

Der erste Tipp hört sich banal an: Wer wenig handelt, dessen Steuererklärung fällt auch einfach aus. Aber was bedeutet das genau?

In Deutschland wird die Besteuerung von Kryptowährungen bisher nicht über eigene Steuergesetze geregelt. Stattdessen fallen Kryptowährungen in die Kategorie der sogenannten „immateriellen Wirtschaftsgüter“. Ihr Verkauf wird also ähnlich behandelt wie beispielsweise der Verkauf von Patenten oder Lizenzen.

Kaufst und verkaufst du Kryptowährungen in geringem Umfang auf einer Handelsplattform, führst du damit im Regelfall ein sogenanntes „privates Veräußerungsgeschäft“ durch. Dabei besonders attraktiv: Hältst du deine Kryptowährungen länger als ein Jahr, können die Gewinne steuerfrei sein. Allerdings kann es zu Ausnahmen kommen, die diese Haltefrist auf zehn Jahre verlängern. Oder dafür sorgen, dass das Finanzamt deinen Handel als gewerbliche Tätigkeit einstuft. Wie bereits erwähnt, solltest du daher unbedingt deine/n Steuerberater*in in deine Planung mit einbeziehen.

Aber zurück zum Thema.

Für eine saubere Dokumentation solltest du in der Lage sein, deine einzelnen Käufe – und vor allem Verkäufe – jederzeit belegen zu können. Dabei steigt die Anzahl dieser Belege logischerweise mit der Zahl der von dir durchgeführten Handelsaktionen.

Das First-In-First-Out (FiFo) Prinzip

Darüber hinaus wird es komplizierter, wenn du viele Käufe und Verkäufe einer Kryptowährung über ein einziges Wallet abbildest. Stell dir beispielsweise vor, du besitzt ein Bitcoin Wallet. Kaufst du Anfang des Jahres eine bestimmte Menge an Bitcoins und verkaufst einen Teil davon am Ende des Jahres, ist die Rechnung klar. Immerhin sind der Anschaffungszeitpunkt und der Verkaufszeitpunkt bekannt. Und somit kannst du den Veräußerungsgewinn eindeutig berechnen.

Komplizierter wird es in folgendem Beispiel: Du kaufst Anfang des Jahres 0,1 Bitcoin, eine Woche später wieder 0,2 Bitcoin und wiederum eine Woche später nochmal 0,05 Bitcoins. Verkaufst du Mitte des Jahres dann 0,15 Bitcoins, stellt sich die Frage, was denn nun eigentlich der Anschaffungspreis war, den du für die Gewinnermittlung zugrunde legst.

An dieser Stelle kommt bei Privatpersonen das sogenannte „First-In-First-Out“ (FiFo) Prinzip zum Einsatz. Nach diesem Prinzip werden bei der Berechnung die zuerst angeschafften Kryptowährungen auch wieder als erstes verkauft. Im Beispiel von von gerade eben würden sich die 0,15 verkauften Bitcoins also aus den zuerst gekauften 0,1 Bitcoins und 0,05 der 0,2 Bitcoins, die an zweiter Stelle gekauft wurden, zusammensetzen.

Gerade bei vielen Käufen und Verkäufen, die über ein Wallet abgebildet werden und zeitlich durcheinander gehen, kann diese Rechnung schnell sehr unübersichtlich werden. Statt vieler kleiner Käufe und Verkäufe können einige wenige, dafür umso größere Käufe und Verkäufe deine Steuererklärung deutlich vereinfachen.

Tipp 2: Nicht von einer Kryptowährung in eine andere tauschen

Kryptowährungen hin und her zu tauschen kann so verlockend sein: Einige Bitcoins kaufen, dann in Ethers umtauschen, Teile wieder zurücktauschen und ein kleiner Teil geht in die eine oder andere Spaßkryptowährung.

Oder?

Werden diese oder ähnliche Handelsaktionen innerhalb eines Jahres durchgeführt, sind Kursgewinne in jedem Fall zu versteuern. Jeder einzelne Kauf einer Kryptowährung stellt dann zunächst ein privates Veräußerungsgeschäft dar. Denn: Die vorherige Kryptowährung, die nun eingetauscht wird, wird in diesem Moment sinngemäß verkauft.

Am konkreten Beispiel würde das bedeuten, dass du beim Tausch der Bitcoins in Ethers dokumentieren musst, wie der Wechselkurs der Bitcoins zum Zeitpunkt des Tausches in der Währung Euro stand. War der Preis eines Bitcoins in der Zwischenzeit gestiegen, musst du diesen – je nach Interpretation virtuellen – Gewinn versteuern.

Ein solcher Tausch einer Kryptowährung in eine andere kann manchmal durchaus Sinn machen: Da wir hier aber nur die reine Steuereinfachheit betrachten, wäre das eher ungünstig.

Kaufst du eine Kryptowährung immer ausschließlich mit Euros, ist die Rechnung deshalb normalerweise einfach. Der Ankaufspreis ist klar dokumentiert. Und wenn du die Kryptowährung wieder verkaufst, erkennst du unmittelbar, ob es sich um einen Gewinn oder einen Verlust handelt.

Als netter Nebeneffekt läufst nicht in Gefahr, eine hohe Steuer auf einen (Buch-)verlust zahlen zu müssen. Wie das sein kann?

Dann, wenn du beispielsweise am Jahresanfang Bitcoins für 10.000 € kaufst, sich ihr Wert bis zur Jahresmitte auf 20.000 € verdoppelt, du diese Bitcoins dann in Dogecoins tauschst – was einer steuerpflichtigen Veräußerung entspricht – und der Wert der Dogecoins in den anschließenden Wochen fast auf 0 € sinkt. Sofern du diese Coins dann nicht verkaufst und damit keinen entsprechenden Verlust realisierst, müsstest du den zwischenzeitlichen Kursgewinn von 10.000 € versteuern, während deine gehaltenen Coins wertlos geworden sind.

Tipp 3: Kryptowährungen lange halten und Staking, Lending und co. vermeiden

Für viele Privatanleger*innen bietet sich das langfristige Aufbewahren („HODLn“) ihrer Kryptowährungen an. Auf diese Weise fällt die Organisation sehr einfach aus, es gibt nur wenige Transaktionen und bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr können die Kryptowährungen in vielen Fällen steuerfrei gewinnbringend veräußert werden.

Daneben kann mit Kryptowährungen auch Erträge über beispielsweise das sogenannte Staking oder Lending erzielen werden. In der Vergangenheit deutete einiges darauf hin, dass sich die Haltefrist von Kryptowährungen, die für das Staking verwendet wurden, von einem Jahr auf zehn Jahre verlängerte. Glücklicherweise legte das Bundesministerium der Finanzen in seinem Schreiben vom Mai 2022 nun fest, dass das nicht der Fall ist und dass das Staking zu keiner Verlängerung dieser Haltefrist führt

Auch wenn das eine tolle Nachricht für die meisten Krypto Anleger*innen sein dürfte: Unter dem Aspekt der reinen Steuereinfachheit wäre beispielsweise das Staking trotzdem nicht empfehlenswert. Oftmals sind hierfür recht viele Einzeltransaktionen nötig, die die Dokumentation erschweren können. Daneben gibt es – zumindest aus meiner Sicht – noch mehrere offene Fragen, beispielsweise wann genau der Zeitpunkt des Zuflusses, beziehungsweise der Zeitpunkt der Besteuerung stattfindet. Beispielsweise wenn die Stakingerträge in einem Computerspiel anfallen und erst mit einer separaten Transaktion in das eigene Wallet, beziehungsweise auf die Blockchain transferiert werden.

Tipp 4: Auch Stablecoins unterliegen Wertschwankungen

Eine andere interessante Variante ist üblicherweise der Umtausch von Kryptowährungen in sogenannte Stablecoins. Das sind Kryptowährungen, deren Wert – zumindest theoretisch – immer dem Wert einer bestimmten staatlichen Währung, wie dem US Dollar, entspricht. Dass das nicht immer gut geht, zeigte der kürzliche Fall des Stablecoins Terra Luna, der mehr oder weniger über Nacht wertlos wurde.

Das noch vor einem Monat gehypte #Terra-Netzwerk mit seinen Coins #UST und #LUNA steht vor dem Abgrund https://t.co/XDXymyoDaT

— t3n Magazin (@t3n) May 22, 2022

Trotzdem ist die Grundidee praktisch: Statt die eigenen Kryptowährungen zu verkaufen, können sie auch in einen Stablecoin getauscht werden. Dieser Tausch entspricht dann praktisch einem Verkauf in eine (wie gesagt, zumindest theoretisch) sichere, weil wenig schwankungsanfällige Währung. Da eben nicht in Euro verkauft wird, sondern in einen Blockchain Coin, der an eine staatliche Währung gekoppelt ist, kann man die erhaltenen Stablecoins auch weiterhin eigenverantwortlich im eigenen Wallet aufbewahren.

Das Problem dabei ist, dass es aktuell keinen (nennenswerten) Stablecoin gibt, der an den Euro gekoppelt ist. Die meisten gängigen Stablecoins sind an den US Dollar geknüpft.

Diese Tatsache, in Kombination mit dem Umstand, dass ein Stablecoin nunmal auch eine Kryptowährung ist, macht die Dinge kompliziert: Verkaufst du beispielsweise Bitcoins in die Kryptowährung US Dollar Coin (USDC), handelt es sich dabei um ein privates Veräußerungsgeschäft. Hältst du nun die US Dollar Coins nur für einige Monate und kaufst dann damit eine andere Kryptowährung, ist das wiederum ein privates Veräußerungsgeschäft.

Da der US Dollar – und somit auch der US Dollar Coin – jedoch im Vergleich zum Euro schwankt, können auch hierbei Buchgewinne oder -verluste entstehen. Eben ganz genau so, wie bei jeder anderen Kryptowährung die du in eine andere Kryptowährung tauschst. Das Tracking dieser Wechselkursgewinne kann in Verbindung mit dem zuvor erwähnten FiFo Prinzip vor allem bei umfangreicheren Handelsaktionen sehr aufwändig sein.

Tipp 5: Nur auf zentralisierten Handelsplattformen handeln

Die bekannten Krypto Handelsplattformen, wie zum Beispiel Coinbase, Binance oder Kraken, sind zentralisierte Handelsplattformen. Das ist der Fall, weil hinter diesen Handelsplattformen jeweils ein Unternehmen steht, das die Handelsplattform entwickelt hat, eigenständig betreibt und damit auch die Kontrolle darüber hat, was auf ihrer Handelsplattform passiert.

Im Gegensatz dazu werden sogenannte „dezentrale Handelsplattformen“ (engl.: decentralized exchanges, kurz DEX), wie zum Beispiel Uniswap oder 1inch immer beliebter. Diese Form der Handelsplattform organisiert sich üblicherweise über Smart Contracts, sodass der eigentliche Handel nicht etwa von der Infrastruktur des Betreiberunternehmens abhängig ist.

Während eine solche DEX eine Alternative zu den herkömmlichen Handelsplattformen darstellt, können sie deine Steuererklärung verkomplizieren. Denn: Solche dezentralen Handelsplattformen bieten normalerweise keine Jahresübersicht zu den von dir durchgeführten Transaktionen. Klar, grundsätzlich ist jede Transaktion auf die bestmögliche Art dokumentiert, nämlich direkt als Eintrag in der Blockchain. Die jeweiligen Transaktionen über einen Blockexplorer herauszusuchen, kann sehr aufwändig sein.

Beispiel für den Ethereum Blockexplorer „Etherscan“.

Die meisten zentralisierten Handelsplattformen bieten hingegen die Möglichkeit, eine Jahresübersicht aller durchgeführten Transaktionen abzurufen. Eine solche Übersicht gleicht ein wenig einem Kontoauszug einer normalen Bank und listet alle Käufe und Verkäufe, die du während eines Jahres durchgeführt hast. Sehr praktisch.

Auch hier gilt wieder: Eine zentralisierte Handelsplattform hat einige Vor-, aber auch Nachteile gegenüber einer dezentralisierten Handelsplattform. Unter dem reinen Gesichtspunkt der Steuereinfachheit kann eine zentralisierte Handelsplattform aber durchaus helfen, deine Krypto Steuererklärung zu vereinfachen.

Fazit

Um deine Steuererklärung in Bezug auf Kryptowährungen einfach zu halten, reicht oft schon eine frühzeitige Planung deiner Handelsaktivitäten. Die in diesem Beitrag angesprochenen Tipps sind dabei erste Anregungen, wie du deine steuerbaren Tätigkeiten möglichst einfach halten kannst.

Gleichzeitig kann es in vielen Situationen Sinn machen, dass du auf den einen oder anderen Tipp bewusst verzichtest, wenn sich dadurch andere Möglichkeiten ergeben. Um steuerrechtliche Fallstricke zu umgehen, solltest du in jedem Fall deine geplanten Aktivitäten immer zuerst mit deinem/deiner Steuerberater*in besprechen.


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